PFAS-Beschränkung
Europäische Initiative zur PFAS-Beschränkung
Die DGMT engagiert sich nachdrücklich für eine differenzierte Betrachtung von PFAS-Verbindungen im geplanten EU-weiten Verbot. Gemeinsam mit der figawa -Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. hat die DGMT eine umfangreiche Eingabe im Rahmen der PFAS-Konsultation der europäischen Chemikalienagentur ECHA gemacht.
Die DGMT steht uneingeschränkt hinter der europäischen Initiative zur PFAS-Beschränkung zum Schutz von Mensch und Umwelt. Das derzeit geplante pauschale Verbot wird jedoch weitreichende Auswirkungen auf den Einsatz von Membranen für die öffentliche, private und industrielle Wasserversorgung, einschließlich der Aufbereitung von Trink- und Brauchwasser sowie die Abwasserreinigung, in ganz Europa haben. Von dem Verbot wären neben den Filtrationsmembranen auch die in elektrochemischen Prozessen verwendeten PEM-Membranen betroffen.
Um diesen wichtigen Aspekt in das Gesetzgebungsverfahren mit einzubringen, hat die DGMT am Konsultationsverfahren der ECHA teilgenommen. Nach einer Umfage bei den DGMT-Mitgliedsunternehmen wurden die umfangreich erhobenen Daten professionell aufbereitet, um den größtmöglichen Erfolg im Konsultationsprozess zu gewährleisten. Die so erhaltenen Informationen zu Risiken und sozioökonomischen Aspekten hinsichtlich der Verwendung von PFAS sowie zu PFAS-freien Alternativen sind für den weiteren Verfahrensprozess von großer Bedeutung. Die Ausarbeitung wurde seit Juni 2023 mit höchster Intensität vorangetrieben und ist im Oktober 2023 erfolgreich abgeschlossen worden.
Die eingereichten Kommentare zum Beschränkungsvorschlag stehen nun für die Anfertigung der Stellungnahme der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA zur Verfügung. Mit der Entscheidung darüber, inwieweit eine anwendungsspezifische Verwendung von PFAS-Verbindungen weiterhin zulässig sein wird, ist voraussichtlich 2024 zu rechnen.